Rechtliche Lage der e-Zigarette

09.05.2012 18:30

Rechtliche Lage e-Zigarette

 

die elektronische Zigarette für strafbar erklärte und demzufolge auch den Sturm an ausgesprochenen Warnungen los getreten hatte. Als Antwort auf eine von ihr herausgegebene Pressemitteilung Ende 2011 wurde auch die einstweilige Verfügung des e-Zigaretten Herstellers ausgesprochen. Während das Urteil zwar als Wegbereiter fungieren kann, sollte aber nicht vergessen werden, dass der Beschluss des OVG in Münster zurzeit lediglich für beide Verfahrensteilnehmer gilt. Die Branche, sowohl Hersteller und Vertriebspartner, werden erfahrungsgemäß aber wohl bereits binnen kurzer Zeit ebenfalls nachziehen, um so grundlegende Änderungen an der Gesetzeslage der tabakfreien Zigarette zu bewirken. 

Ein Schritt in die richtige Richtung?

Die rechtliche Lage der e Zigarette allgemein ist in Deutschland dennoch weiterhin nur schlecht zu durchschauen. Während in einigen Bundesländern die beliebten nikotinhaltigen Liquids, die in der e Zigarette genutzt werden, verboten sind, erlauben andere Bundesländer wiederum den freien Vertrieb und Genuss der Selbigen. Zudem könne in der Praxis auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen weiterhin vor der Zigarette warnen, nur muss künftig eben darauf geachtet werden, dass dies nicht unter dem Vorbehalt des Arzneimittelgesetzes geschieht. Das OVG hat also in der Praxis keine allgemeine Sperre für Warnungen vor der e Zigarette ausgesprochen, sondern lediglich die Ministerin und die Kommunen für die Art und Weise gerügt. Sowohl Politik als auch Hersteller drängen bei der beliebten Elektro-Zigarette aber weiterhin auf eine deutschlandweit identische Regelung.

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