Fällt die elektrische Zigarette unter das Rauchverbot?

07.05.2012 17:30

Um die jeweilige Position pro oder contra zu überprüfen, müssen die Inhaltsstoffe, die in den Kartuschen/Depots von e Zigaretten verwendet werden und dann durch die Verdunstung ihr Dampf entfalten, zunächst von Forschungsinstituten genauer analysiert werden. Der grundsätzliche Unterschied beim Vergleich der Inhaltsstoffe ist, dass der Rauch/Dampf von e Zigaretten nicht die für Tabakrauch typischen Schadstoffe enthält.


Es einen wesentlichen Grundstoff für die e Zigarette, der in geringen Mengen auch im Tabak vorkommt, nämlich das Propylenglycol.Propylenglycol findet sich auch in Kosmetik, in Lebensmitteln und in Medikamenten zur Konservierung wieder. Der Stoff ist für alle diese Verwendungen offiziell zugelassen. Es gibt aber durchaus Menschen, die darauf evtl. allergisch reagieren wie z.B. durch Hautrötung.  

Aufgrund dieser Unterschiede unterliegen die e-Zigaretten obwohl sie dem gleichen Zweck dienen nicht dem Rauchverbot bzw. dem Nichtraucherschutzgesetz wie die Tabak Zigarette. Nichtsdestostrotz kann jeder von seinem Hausrecht gebrauch machen und die e Zigaretten wie die normalen Tabak-Zigaretten auch, in Rauchverbotszonen ebenfalls verbieten.

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