Elektrische Zigarette im Visier der Bundesregierung?
07.05.2012 07:15
Zu welchem Anteil eine elektrische Zigarette bessere Vorzüge gegenüber einer auf Tabak basierenden Zigarette besitzt, dahingehend sind Politiker und auch Wissenschaftler noch stark am diskutieren. Zwar weiß man, dass die nikotinhaltigen Liquids für den neuen Rauchgenuss ohne Teer, Kohlenmonxid und andere aus Tabak bekannte Giftstoffe auskommen, dennoch ist das Rauchen damit noch keineswegs gesundheitsfördernd. Erst kürzlich hatte besonders die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffen für starken Gegenwind zu diesem Thema gesorgt und eine Warnung zu den Liquids ausgesprochen. Als Begründung kategorisierte sie die Flüssigkeiten, ebenso wie die Bundesregierung, als Arzneimittel ein und betonte, dass der Vertrieb solcher Produkte ohne Zulassung illegal sei. Nachdem ein Hersteller nun längere Zeit gegen diese Aussage geklagt hatte, wurde diesem vom Oberverwaltungsgericht nun Recht gegeben. Denn die elektrische Zigarette dient letztendlich keinem therapeutischem Zwecke und sei daher aus rechtlicher Sicht auch kein Arzneimittel.
Da fragt man sich, ob der Regierung tatsächlich die Gesundheit der Bürger am Herzen liegt. Denn eine Warnung mit Blick auf das Arzneimittelrecht auszusprechen wirkt schon etwas dahergeholt kann man meinen. Doch warum die Politik gerade ein wachsames Auge auf die neue Alternative zum Tabak wirft, wirkt umso offensichtlicher, wenn man bedenkt wie viele Gelder durch die Tabaksteuer eingenommen werden. Sieht man etwa die Gefahr einer sickernden Geldquelle vor sich oder möchte man einfach nur etwas vom neuen Kuchen ab haben?